576_1985
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576. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf bestimmten Straßenstrecken
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 576. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf bestimmten Straßenstrecken
1985_576_0 576. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf bestimmten Straßenstrecken
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Auf Grund des § 35 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes
über die Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße und über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes
1967 und der Straßenverkehrsordnung
1960 (GGSt), BGBl. Nr. 209/1979, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr
vom 13. März 1981, BGBl. Nr. 140, in der
Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 231/1985 wird
wie folgt geändert
§ 7 hat zu lauten
„§ 7. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des
31. Dezember 1986 außer Kraft."