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576_1985 AT

576. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf bestimmten Straßenstrecken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 576. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf bestimmten Straßenstrecken

Auf Grund des § 35 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes

über die Beförderung gefährlicher Güter auf

der Straße und über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes

1967 und der Straßenverkehrsordnung

1960 (GGSt), BGBl. Nr. 209/1979, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr

vom 13. März 1981, BGBl. Nr. 140, in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 231/1985 wird

wie folgt geändert

§ 7 hat zu lauten

„§ 7. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des

31. Dezember 1986 außer Kraft."

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