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575_1996 AT

575. Verordnung: Änderung der Elektrotechnikverordnung 1996

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 575. Verordnung: Änderung der Elektrotechnikverordnung 1996

Auf Grund der §§ 2, 3 Abs. 3, 4 Abs. 2, 5 Abs. 2 und 7 Abs. 2, 5 und 6 des Elektrotechnikgesetzes

1992 – ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, wird verordnet

Die Elektrotechnikverordnung 1996 – ETV 1996, BGBl. Nr. 105, wird wie folgt geändert

§ 9 Abs. 2 lautet:,,

(2) Die sicherheitstechnischen Maßnahmen gemäß ÖVE-EN 7a/1990 sind an bestehenden elektrischen

Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln in folgenden humanmedizinisch genutzten Räumen der

Anwendungsgruppe 1 bis spätestens 1. Jänner 2000 vorzunehmen: Bettenräume, Räume der physikalischen

Therapie, Massageräume und Praxisräume.“

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