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575_1986 AT

575. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 575. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige

Angelegenheiten der Niederlande hat

Australien am 22. September 1986 seine Beitrittsurkunde

zum Übereinkommen über das auf die Form

letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 306/1985) hinterlegt.

Gemäß Art. 17 des Übereinkommens hat Australien

den Geltungsbereich auf die australischen Staaten

und Festlandgebiete sowie die Gebiete der Korallenmeerinseln,

Heard- und McDonaldinseln und

das australische Antarktis-Territorium ausgedehnt.

Die Niederlande haben am .1. Jänner 1986 den

Geltungsbereich des Übereinkommens auf Aruba

ausgedehnt.

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