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575_1980 AT

575. Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung betreffend die Studienreise der Wirtschaftskommission für Europa, die in Österreich stattfinden wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 575. Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung betreffend die Studienreise der Wirtschaftskommission für Europa, die in Österreich stattfinden wird

(Übersetzung)

Büro der

Vereinten Nationen in Genf

Der Generaldirektor

G/LE 311/21 (AUSTRIA)

AT/JN

1. August 1980

Exzellenz,

Ich beehre mich, Ihnen nachstehend den Text

der Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen

und der Österreichischen Bundesregierung

(im folgenden als „Regierung" bezeichnet) im

Zusammenhang mit der Studienreise des

Komitees für chemische Industrie, einem Hauptunterorgan

der Wirtschaftskommission für

Europa, zu übermitteln, die über Einladung der

Österreichischen Bundesregierung vom 12. bis

17. Oktober 1980 stattfinden wird

„

1. Die Teilnehmer an der Studienreise werden

vom Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission

der Vereinten Nationen für Europa in

Übereinstimmung mit den Verfahrensregeln der

Kommission und ihrer Unterorgane eingeladen.

2. Die Regierung wird weder die An- und Abreise,

noch die Reisen während der Studienreise

von jenen Personen behindern, deren Teilnahme

von den Vereinten Nationen genehmigt wurde,

und wird alle erforderlichen Sichtvermerke unverzüglich

und kostenlos ausstellen. Das Übereinkommen

über die Privilegien und Immunitäten

der Vereinten Nationen vom 13. Februar

1946 wird Anwendung finden.

3. Die Regierung wird die Vereinten Nationen

und ihr Personal hinsichtlich aller gegen die

Vereinten Nationen gerichteten Klagen, Forderungen

oder anderer Inanspruchnahmen wegen

Schäden im Zusammenhang mit der Studienreise

an den benützten Einrichtungen klag- und

schadlos halten."

Ich beehre mich vorzuschlagen, daß diese Note

und Ihre bestätigende Antwortnote ein Abkommen

zwischen den Vereinten Nationen und der

Österreichischen Bundesregierung darstellen, das

mit Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt

und für die Dauer der Studienreise sowie für

jene zusätzliche Zeit gültig bleibt, die zu ihrer

Vorbereitung und Abwicklung erforderlich ist.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck

meiner höchsten Wertschätzung.

Mowaffak Allaf

Stellvertretender Generaldirektor

Ihrer Exzellenz

Dr. Erik Nettel

Botschafter

Ständiger Vertreter Österreichs

beim Büro der Vereinten Nationen

in Genf

(Übersetzung)

Ständige Vertretung Österreichs

beim Büro der Vereinten Nationen

in Genf

Genf, am 24. September 1980

Sehr geehrter Herr Generaldirektor!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note

G/LE 311/21 (AUSTRIA) AT/JN vom

1. August 1980 zu bestätigen, die den Text der

Abmachung zwischen den Vereinten Nationen

und der Österreichischen Bundesregierung (im

folgenden als „Regierung" bezeichnet) im Zusammenhang

mit der Studienreise des Komitees

für chemische Industrie, einem Hauptunterorgan

der Wirtschaftskommission für Europa, nach

Österreich vom 12. bis 17. Oktober 1980 enthält.

Der Text dieser Abmachung lautet wie folgt

„VEREINBARUNG ... (es folgt der weitere

Text der Übersetzung der Eröffnungsnote der

Vereinten Nationen) ... halten."

Ich beehre mich zu bestätigen, daß Ihre Note

und meine Antwortnote ein Abkommen zwischen

der Österreichischen Bundesregierung und den

Vereinten Nationen darstellen, das mit dem

Datum dieser Antwortnote in Kraft tritt und

für die Dauer der oben angeführten Studienreise

sowie für jene zusätzliche Zeit gültig

bleibt, die zu deren Vorbereitung und Abwicklung

erforderlich ist.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generaldirektor,

den Ausdruck meiner 'höchsten Wertschätzung.

Winfried Lang

Stellvertretender Ständiger Vertreter

Herrn

Mowaffak Allaf

Stellvertretender Generaldirektor

des Büros der Vereinten Nationen

in Genf

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