575. Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung betreffend die Studienreise der Wirtschaftskommission für Europa, die in Österreich stattfinden wird
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
Büro der
Vereinten Nationen in Genf
Der Generaldirektor
G/LE 311/21 (AUSTRIA)
AT/JN
1. August 1980
Exzellenz,
Ich beehre mich, Ihnen nachstehend den Text
der Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen
und der Österreichischen Bundesregierung
(im folgenden als „Regierung" bezeichnet) im
Zusammenhang mit der Studienreise des
Komitees für chemische Industrie, einem Hauptunterorgan
der Wirtschaftskommission für
Europa, zu übermitteln, die über Einladung der
Österreichischen Bundesregierung vom 12. bis
17. Oktober 1980 stattfinden wird
„
1. Die Teilnehmer an der Studienreise werden
vom Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission
der Vereinten Nationen für Europa in
Übereinstimmung mit den Verfahrensregeln der
Kommission und ihrer Unterorgane eingeladen.
2. Die Regierung wird weder die An- und Abreise,
noch die Reisen während der Studienreise
von jenen Personen behindern, deren Teilnahme
von den Vereinten Nationen genehmigt wurde,
und wird alle erforderlichen Sichtvermerke unverzüglich
und kostenlos ausstellen. Das Übereinkommen
über die Privilegien und Immunitäten
der Vereinten Nationen vom 13. Februar
1946 wird Anwendung finden.
3. Die Regierung wird die Vereinten Nationen
und ihr Personal hinsichtlich aller gegen die
Vereinten Nationen gerichteten Klagen, Forderungen
oder anderer Inanspruchnahmen wegen
Schäden im Zusammenhang mit der Studienreise
an den benützten Einrichtungen klag- und
schadlos halten."
Ich beehre mich vorzuschlagen, daß diese Note
und Ihre bestätigende Antwortnote ein Abkommen
zwischen den Vereinten Nationen und der
Österreichischen Bundesregierung darstellen, das
mit Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt
und für die Dauer der Studienreise sowie für
jene zusätzliche Zeit gültig bleibt, die zu ihrer
Vorbereitung und Abwicklung erforderlich ist.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck
meiner höchsten Wertschätzung.
Mowaffak Allaf
Stellvertretender Generaldirektor
Ihrer Exzellenz
Dr. Erik Nettel
Botschafter
Ständiger Vertreter Österreichs
beim Büro der Vereinten Nationen
in Genf
(Übersetzung)
Ständige Vertretung Österreichs
beim Büro der Vereinten Nationen
in Genf
Genf, am 24. September 1980
Sehr geehrter Herr Generaldirektor!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note
G/LE 311/21 (AUSTRIA) AT/JN vom
1. August 1980 zu bestätigen, die den Text der
Abmachung zwischen den Vereinten Nationen
und der Österreichischen Bundesregierung (im
folgenden als „Regierung" bezeichnet) im Zusammenhang
mit der Studienreise des Komitees
für chemische Industrie, einem Hauptunterorgan
der Wirtschaftskommission für Europa, nach
Österreich vom 12. bis 17. Oktober 1980 enthält.
Der Text dieser Abmachung lautet wie folgt
„VEREINBARUNG ... (es folgt der weitere
Text der Übersetzung der Eröffnungsnote der
Vereinten Nationen) ... halten."
Ich beehre mich zu bestätigen, daß Ihre Note
und meine Antwortnote ein Abkommen zwischen
der Österreichischen Bundesregierung und den
Vereinten Nationen darstellen, das mit dem
Datum dieser Antwortnote in Kraft tritt und
für die Dauer der oben angeführten Studienreise
sowie für jene zusätzliche Zeit gültig
bleibt, die zu deren Vorbereitung und Abwicklung
erforderlich ist.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generaldirektor,
den Ausdruck meiner 'höchsten Wertschätzung.
Winfried Lang
Stellvertretender Ständiger Vertreter
Herrn
Mowaffak Allaf
Stellvertretender Generaldirektor
des Büros der Vereinten Nationen
in Genf