575. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird kundgemacht
1. Das Versandverfahren-Durchführungsgesetz,
BGBl. Nr. 600/1973, wird wie folgt berichtigt
Im § 10 Abs. 3 hat lit. c zu lauten: „hinsichtlich
des § 4 Abs. 5 der Bundesminister für
Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Justiz;".
2. Das Langfristige Abkommen über wirtschaftliche
Zusammenarbeit und technisch-industrielle
Kooperation zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung der
Sozialistischen Republik Rumänien, BGBl.
Nr. 519/1975, wird wie folgt berichtigt
Die Unterzeichnung für die Regierung der
Sozialistischen Republik Rumänien hat statt
„Nikolae Ceauşescu" richtig „Manea Manescu"
zu lauten.
3. Die Verordnung des Bundesministers für
Landesverteidigung vom 1. Dezember 1975,
BGBl. Nr. 620, über das Sperrgebiet Großmittel
wird wie folgt berichtigt
Im § 3 lit. c hat es statt „Nr. 12/4" richtig
„Nr. 1214" zu lauten.
4. Das Abkommen zwischen dem Bundesminister
für Handel, Gewerbe und Industrie und
dem Bundesminister für Finanzen der Republik
Österreich einerseits und dem Wirtschaftsminister
Tunesiens andererseits über die Anerkennung
von Zeugnissen über den Ursprung und die
handwerkliche Herstellung von Waren für
Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr
nach Österreich, BGBl. Nr. 3/1976, wird
wie folgt berichtigt
Im letzten Satz hat es statt „8. Jänner 1976"
richtig „1. Jänner 1976" zu lauten.
5. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht und Kunst vom 22. Jänner 1976,
BGBl. Nr. 64, über die Abschlußprüfung in
den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen
Fachschulen wird wie folgt berichtigt
a) Im § 5 Abs. 3 lit. c hat es statt „Gewerbefachschule"
richtig „Gastgewerbefachschule" zu
lauten.
b) Im § 6 Abs. 12 hat es statt „von Prüfungskandidaten"
richtig „vom Prüfungskandidaten"
zu lauten.
6. Die Bodensee-Schiffahrts-Ordnung, BGBl.
Nr. 93/1976, wird wie folgt berichtigt
Im § 0.02 lit. b hat es statt „Feuerzeug" richtig
„Fahrzeug" zu lauten.
7. Das Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/
1976, wird wie folgt berichtigt
Im § 4 Abs. 4 hat es statt „Ersatz der Reisekosten,
die Bundesbeamten der Reisegebührenstufe
5 gebührt" richtig „Ersatz der Reisekosten,
der Bundesbeamten der Reisegebührenstufe 5
gebührt" zu lauten.
8. Das Zweite Zusatzprotokoll zur Satzung,
Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und
Abkommen des Weltpostvereins (Lausanne,
Juli 1974), BGBl. Nr. 470/1976, wird wie folgt
berichtigt
In Z. 2 hat es statt „Geldtung" richtig „Geltung"
zu lauten.
9. Die Verordnung des Bundesministers für
Verkehr vom 1. September 1976, BGBl. Nr. 476,
mit der die Wasserstraßen-Verkehrsordnung geändert
wird, wird wie folgt berichtigt
Im zweiten Absatz hat es statt „in der Fassung
des Bundesgesetzes" richtig „in der Fassung der
Verordnung" zu lauten.