Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
575_1976 AT

575. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 575. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird kundgemacht

1. Das Versandverfahren-Durchführungsgesetz,

BGBl. Nr. 600/1973, wird wie folgt berichtigt

Im § 10 Abs. 3 hat lit. c zu lauten: „hinsichtlich

des § 4 Abs. 5 der Bundesminister für

Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Justiz;".

2. Das Langfristige Abkommen über wirtschaftliche

Zusammenarbeit und technisch-industrielle

Kooperation zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und der Regierung der

Sozialistischen Republik Rumänien, BGBl.

Nr. 519/1975, wird wie folgt berichtigt

Die Unterzeichnung für die Regierung der

Sozialistischen Republik Rumänien hat statt

„Nikolae Ceauşescu" richtig „Manea Manescu"

zu lauten.

3. Die Verordnung des Bundesministers für

Landesverteidigung vom 1. Dezember 1975,

BGBl. Nr. 620, über das Sperrgebiet Großmittel

wird wie folgt berichtigt

Im § 3 lit. c hat es statt „Nr. 12/4" richtig

„Nr. 1214" zu lauten.

4. Das Abkommen zwischen dem Bundesminister

für Handel, Gewerbe und Industrie und

dem Bundesminister für Finanzen der Republik

Österreich einerseits und dem Wirtschaftsminister

Tunesiens andererseits über die Anerkennung

von Zeugnissen über den Ursprung und die

handwerkliche Herstellung von Waren für

Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr

nach Österreich, BGBl. Nr. 3/1976, wird

wie folgt berichtigt

Im letzten Satz hat es statt „8. Jänner 1976"

richtig „1. Jänner 1976" zu lauten.

5. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht und Kunst vom 22. Jänner 1976,

BGBl. Nr. 64, über die Abschlußprüfung in

den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen

Fachschulen wird wie folgt berichtigt

a) Im § 5 Abs. 3 lit. c hat es statt „Gewerbefachschule"

richtig „Gastgewerbefachschule" zu

lauten.

b) Im § 6 Abs. 12 hat es statt „von Prüfungskandidaten"

richtig „vom Prüfungskandidaten"

zu lauten.

6. Die Bodensee-Schiffahrts-Ordnung, BGBl.

Nr. 93/1976, wird wie folgt berichtigt

Im § 0.02 lit. b hat es statt „Feuerzeug" richtig

„Fahrzeug" zu lauten.

7. Das Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/

1976, wird wie folgt berichtigt

Im § 4 Abs. 4 hat es statt „Ersatz der Reisekosten,

die Bundesbeamten der Reisegebührenstufe

5 gebührt" richtig „Ersatz der Reisekosten,

der Bundesbeamten der Reisegebührenstufe 5

gebührt" zu lauten.

8. Das Zweite Zusatzprotokoll zur Satzung,

Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und

Abkommen des Weltpostvereins (Lausanne,

Juli 1974), BGBl. Nr. 470/1976, wird wie folgt

berichtigt

In Z. 2 hat es statt „Geldtung" richtig „Geltung"

zu lauten.

9. Die Verordnung des Bundesministers für

Verkehr vom 1. September 1976, BGBl. Nr. 476,

mit der die Wasserstraßen-Verkehrsordnung geändert

wird, wird wie folgt berichtigt

Im zweiten Absatz hat es statt „in der Fassung

des Bundesgesetzes" richtig „in der Fassung der

Verordnung" zu lauten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →