574_1994
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574. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 574. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
1994_574_0 574. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
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Auf Grund des § 55 Abs. 3 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 970/1993, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates, BGBl. Nr. 142/1988, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 558/1993, wird wie folgt geändert
Folgende Untersuchungsanstalten sind — in den USA zusätzlich zu den bereits anerkannten Untersuchungsanstalten — zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigt