574_1991
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574. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 574. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
1991_574_0 574. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
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Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der
Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl.
Nr. 232, wird verordnet
Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung
und der Lehrzeit auf Grund
schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen
Fachschulen, BGBl. Nr. 462/1986, in
der Fassung der Verordnungen BGBl.
Nr. 448/1988, BGBl. Nr. 89/1991 und BGBl.
Nr. 526/1991 wird wie folgt geändert
In der Anlage, Teil 2. Land- und forstwirtschaftliche
Fachschulen im Bundesland Niederösterreich,
werden folgende Schulen eingefügt