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574_1987 AT

574. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Verordnung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheintalautobahn A 14 gesetzwidrig war

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 574. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Verordnung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheintalautobahn A 14 gesetzwidrig war

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und §§ 60 Abs. 2

und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 13. Oktober 1987, G 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96,

178/87 und V 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 87/87,

dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und

Verkehr zugestellt am 13. November 1987, festgestellt,

daß die Verordnung des Bundesministers für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 30. August

1985 über eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf

der Rheintalautobahn A 14, BGBl. Nr. 366/1985,

gesetzwidrig war.

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