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574_1978 AT

574. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 574. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6

und 96, wird verordnet

ARTIKEL I

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 167,

mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für

Kindergärtnerinnen erlassen wird, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 179/1969, 444/1975

und 320/1978 wird wie folgt geändert

In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt

für Kindergärtnerinnen)

1. ist im Abschnitt I (Stundentafel) nach dem

Freigegenstand „Kroatisch" folgender Freigegenstand

einzufügen

„Ungarisch 2 2 2 2"

2. hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze) im Pflichtgegenstand

„Kindergartenpraxis" der Lehrstoff

für die 3. und die 4. Klasse zu lauten

„3. Klasse (6 Wochenstunden)

Praktizieren in verschiedenen Typen von Kindergärten;

für Schülerinnen, die den Freigegenstand

Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch

besuchen, nach Möglichkeit auch in zweisprachig

geführten Kindergärten.

Besuch verschiedener Institutionen für Kleinkinder.

Eine Praxiswoche im Kindergarten bei allmählicher

Steigerung der Selbständigkeit der Schülerinnen

in der Erziehungsarbeit. Schülerinnen, die

den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch

oder Ungarisch besuchen, haben diese Praxiswoche,

sofern nach Organisation und Ausstattung

geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem

zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren.

Hospitieren und Praktizieren im Hort.

Eine Praxiswoche im Hort.

Sicherung des Ertrages des Praktizierens durch

zweckentsprechende mündliche und schriftliche

Berichte.

4. Klasse (6 Wochenstunden)

Weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten;

Schülerinnen, die den Freigegenstand

Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen,

nach Möglichkeit auch in zweisprachig

geführten Kindergärten. Besuch von Säuglings- und

Kleinkinderkrippen sowie von Sonderkindergärten

und ähnlichen Einrichtungen;

Zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem

Ziel der selbständigen Arbeitsplanung für einen

größeren Zeitabschnitt und der Gewinnung möglichster

Sicherheit in der Führung einer Kindergartengruppe.

Schülerinnen, die den Freigegen-

stand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch

besuchen, haben eine der beiden Praxiswochen,

sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete

Kindergärten vorhanden sind, in einem

zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren."

3. ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze) nach dem

Freigegenstand „Kroatisch" einzufügen

„Ungarisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der

ungarischen Sprache in Wort und Schrift; Fähigkeit

zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem,

Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise

im Dienste der Spracherziehung des Kindes.

Kenntnis der bedeutendsten Werke des ungarischen

Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung

des auf das Burgenland bezogenen

ungarischen Schrifttums.

Empfänglichkeit für dichterische Werke als

Quelle der Lebensfreude und der Lebenshilfe und

als Helfer zur Formung des Weltbildes

Kenntnis von Kriterien zur Beurteilung von

Kinderbüchern in ungarischer Sprache.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Planmäßige Sprecherziehung — Ausspracheschulung,

Wortton, Satzmelodie. Festigung des

Wortschatzes durch Umformungen und Einsetzübungen.

Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag

der Familie und der Umwelt des Kindes. Übungen

im ausdrucksvollen Lesen.

Lektüre

Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks.

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen;

Nacherzählen und Inhaltsangabe; fabulierende

Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines

gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung,

Belebung und Schärfung des Ausdruckes.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven

Wortschatzes der Schülerinnen ist durch

Übungen zu festigen und durch kurze Diktate

zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind

zu erarbeiten. Erkennen von Sprachformen.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Tagesablauf,

Haus und Garten, auf der Straße, Einkaufen,

Auskunftserteilung, Wegbeschreibung.

Lektüre

Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen

ungarischen Literatur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks

Schriftliche Übungen; Darstellen einiger Erlebnisse

und Beobachtungen; Nacherzählen und

Inhaltsangabe. Übungen zur Bereicherung, Belebung

und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch;

Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen

und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen.

Anlegen einer Sammlung in ungarischer Sprache

von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das

Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern.

Übungen im Hören vorbildlich gesprochener

Texte. Sprechen längerer Texte.

Lektüre

Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der

Burgenland-Ungarn.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen

und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise

und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche,

die eigene Meinung über lebensnahe Probleme

in gut gegliederter Form darzulegen.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Das Wichtigste über die Satzlehne zur Bereicherung

des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen,

Diskussion und Diskussionsleitung über berufsbezogene

Themen.

Lektüre

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks

Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und

Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung

von Personen- und Ortsnamen; Volksetymologie.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten,

daß die Schülerinnen fähig werden, den Wert

dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen

für die Gestaltung des persönlichen

und beruflichen Lebens zu gewinnen.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung

von Sprechplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen

(Kontrolle der eigenen Sprechweise),

intensiviert werden."

ARTIKEL II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1979

in Kraft.

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