574. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,
234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6
und 96, wird verordnet
ARTIKEL I
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 167,
mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für
Kindergärtnerinnen erlassen wird, in der Fassung
der Verordnungen BGBl. Nr. 179/1969, 444/1975
und 320/1978 wird wie folgt geändert
In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt
für Kindergärtnerinnen)
1. ist im Abschnitt I (Stundentafel) nach dem
Freigegenstand „Kroatisch" folgender Freigegenstand
einzufügen
„Ungarisch 2 2 2 2"
2. hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze) im Pflichtgegenstand
„Kindergartenpraxis" der Lehrstoff
für die 3. und die 4. Klasse zu lauten
„3. Klasse (6 Wochenstunden)
Praktizieren in verschiedenen Typen von Kindergärten;
für Schülerinnen, die den Freigegenstand
Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch
besuchen, nach Möglichkeit auch in zweisprachig
geführten Kindergärten.
Besuch verschiedener Institutionen für Kleinkinder.
Eine Praxiswoche im Kindergarten bei allmählicher
Steigerung der Selbständigkeit der Schülerinnen
in der Erziehungsarbeit. Schülerinnen, die
den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch
oder Ungarisch besuchen, haben diese Praxiswoche,
sofern nach Organisation und Ausstattung
geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem
zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren.
Hospitieren und Praktizieren im Hort.
Eine Praxiswoche im Hort.
Sicherung des Ertrages des Praktizierens durch
zweckentsprechende mündliche und schriftliche
Berichte.
4. Klasse (6 Wochenstunden)
Weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten;
Schülerinnen, die den Freigegenstand
Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen,
nach Möglichkeit auch in zweisprachig
geführten Kindergärten. Besuch von Säuglings- und
Kleinkinderkrippen sowie von Sonderkindergärten
und ähnlichen Einrichtungen;
Zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem
Ziel der selbständigen Arbeitsplanung für einen
größeren Zeitabschnitt und der Gewinnung möglichster
Sicherheit in der Führung einer Kindergartengruppe.
Schülerinnen, die den Freigegen-
stand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch
besuchen, haben eine der beiden Praxiswochen,
sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete
Kindergärten vorhanden sind, in einem
zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren."
3. ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze) nach dem
Freigegenstand „Kroatisch" einzufügen
„Ungarisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der
ungarischen Sprache in Wort und Schrift; Fähigkeit
zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem,
Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise
im Dienste der Spracherziehung des Kindes.
Kenntnis der bedeutendsten Werke des ungarischen
Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung
des auf das Burgenland bezogenen
ungarischen Schrifttums.
Empfänglichkeit für dichterische Werke als
Quelle der Lebensfreude und der Lebenshilfe und
als Helfer zur Formung des Weltbildes
Kenntnis von Kriterien zur Beurteilung von
Kinderbüchern in ungarischer Sprache.
Lehrstoff
1. Klasse (2 Wochenstunden)
Sprachpflege
Planmäßige Sprecherziehung — Ausspracheschulung,
Wortton, Satzmelodie. Festigung des
Wortschatzes durch Umformungen und Einsetzübungen.
Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag
der Familie und der Umwelt des Kindes. Übungen
im ausdrucksvollen Lesen.
Lektüre
Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks.
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen;
Nacherzählen und Inhaltsangabe; fabulierende
Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines
gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung,
Belebung und Schärfung des Ausdruckes.
Sprachlehre und Rechtschreiben
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven
Wortschatzes der Schülerinnen ist durch
Übungen zu festigen und durch kurze Diktate
zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind
zu erarbeiten. Erkennen von Sprachformen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten
im Schuljahr.
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Sprachpflege
Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Tagesablauf,
Haus und Garten, auf der Straße, Einkaufen,
Auskunftserteilung, Wegbeschreibung.
Lektüre
Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen
ungarischen Literatur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks
Schriftliche Übungen; Darstellen einiger Erlebnisse
und Beobachtungen; Nacherzählen und
Inhaltsangabe. Übungen zur Bereicherung, Belebung
und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben
Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch;
Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten
im Schuljahr.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Sprachpflege
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen
und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen.
Anlegen einer Sammlung in ungarischer Sprache
von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das
Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern.
Übungen im Hören vorbildlich gesprochener
Texte. Sprechen längerer Texte.
Lektüre
Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der
Burgenland-Ungarn.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen
und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise
und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche,
die eigene Meinung über lebensnahe Probleme
in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben
Das Wichtigste über die Satzlehne zur Bereicherung
des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten
im Schuljahr.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Sprachpflege
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen,
Diskussion und Diskussionsleitung über berufsbezogene
Themen.
Lektüre
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks
Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und
Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung
von Personen- und Ortsnamen; Volksetymologie.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten
im Schuljahr.
Didaktische Grundsätze
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten,
daß die Schülerinnen fähig werden, den Wert
dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen
für die Gestaltung des persönlichen
und beruflichen Lebens zu gewinnen.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung
von Sprechplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen
(Kontrolle der eigenen Sprechweise),
intensiviert werden."
ARTIKEL II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1979
in Kraft.