Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
572_1983 AT

572. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 572. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim

Internationalen Währungsfonds wird um

280,6 Millionen Sonderziehungsrechte auf 775,6

Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.

(2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu

bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt,

namens der Republik Österreich dem Internationalen

Währungsfonds gegenüber die Erhöhung der

österreichischen Quote zu notifizieren.

(3) Der Erhöhungsbetrag ist im Sinne des § 2 des

Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 309/1971, über die

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen

Währungsfonds und die Übernahme der

gesamten Quote durch die Oesterreichische Nationalbank

zu leisten.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →