Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
572_1976 AT

572. Verordnung: Änderung der Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 572. Verordnung: Änderung der Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog)

Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.

Nr. 182/1946, in der Fassung der 5. Handelskammergesetz-

Novelle, BGBl. Nr. 400/1974, insbesondere

dessen §§ 46 und 79, wird verordnet

Die Anlage 1 (Wahlkatalog) zur Verordnung

des Bundesministers für Handel, Gewerbe und

Industrie, BGBl. Nr. 634/1974, über die Wahl

der Organe der nach dem Handelskammergesetz

gebildeten Organisationen wird wie folgt geändert

1. Im § 1 Abschnitt I ist bei der 2. 12 im

Bereich der Kammer der gewerblichen Wirtschaft

für Vorarlberg an Stelle der Mandatszahl „9"

die Zahl „(6)" zu setzen.

2. Im § 1 Abschnitt VI ist bei der 2. 6 im

Bereich der Kammer der gewerblichen Wirtschaft

für Niederösterreich an Stelle der Mandatszahl

„10" die Zahl „(6)" und im Bereich der

Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich

an Stelle der Mandatszahl „9" die

Zahl „(5)" zu setzen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →