572. Verordnung: Änderung der Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog)
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.
Nr. 182/1946, in der Fassung der 5. Handelskammergesetz-
Novelle, BGBl. Nr. 400/1974, insbesondere
dessen §§ 46 und 79, wird verordnet
Die Anlage 1 (Wahlkatalog) zur Verordnung
des Bundesministers für Handel, Gewerbe und
Industrie, BGBl. Nr. 634/1974, über die Wahl
der Organe der nach dem Handelskammergesetz
gebildeten Organisationen wird wie folgt geändert
1. Im § 1 Abschnitt I ist bei der 2. 12 im
Bereich der Kammer der gewerblichen Wirtschaft
für Vorarlberg an Stelle der Mandatszahl „9"
die Zahl „(6)" zu setzen.
2. Im § 1 Abschnitt VI ist bei der 2. 6 im
Bereich der Kammer der gewerblichen Wirtschaft
für Niederösterreich an Stelle der Mandatszahl
„10" die Zahl „(6)" und im Bereich der
Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich
an Stelle der Mandatszahl „9" die
Zahl „(5)" zu setzen.