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571a_1991 AT

571a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 571a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

(1) Gemäß Artikel 77 Absatz 3 in Verbindung mit

Artikel 67 Absatz 1 B-VG übertrage ich dem

Bundesminister im Bundeskanzleramt Jürgen

WEISS die sachliche Leitung folgender, zum

Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender

Angelegenheiten (allgemeiner und besonderer

Wirkungsbereich): Die im Abschnitt A Z 1 des

Teils 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes

1986, BGBl. Nr. 76, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 78/1987, genannten

Angelegenheiten des Hinwirkens auf das einheitliche

Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern

(Föderalismusangelegenheiten) und die im

Abschnitt A Z 5 des Teils 2 der Anlage genannten

Allgemeinen Angelegenheiten der Verwaltungsreform,

Allgemeinen Angelegenheiten der Hilfsmittel

der Verwaltung, Allgemeinen Angelegenheiten des

Formularwesens sowie Allgemeinen Angelegenheiten

der automationsunterstützten Datenverarbeitung,

soweit sie Gegenstand der Verwaltungsreform

sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Aufgaben der

Personalverwaltung und der Organisation.

(3) Absatz 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten,

die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht

vorbehalten sind.

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