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571_1995 AT

571. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Schülerheimbeiträge an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 571. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Schülerheimbeiträge an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des land- und forstwirtschaftlichen Buhdesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/ 1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 647/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Schülerheimbeiträge an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, BGBl. Nr. 393/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 767/1994, wird wie folgt geändert

1. § 5 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt des in dieser Verordnung festgesetzten Beitrages entspricht einem Betrag von 12,27 S."

2. § 6 lautet

„§ 6. Die Verordnung, BGBl. Nr.571/1995 tritt am 1. September 1995 in Kraft."

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