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571_1982 AT

571. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinden Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 571. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinden Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 1

Wiener Straße wird im Bereich der Gemeinden

Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee wie

folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 276,00 (alt/neu), umfährt in der Folge die Ortschaft

Neumarkt am Wallersee im Osten und bindet

bei km 280,71 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Salzburger Landesregierung

sowie bei den Gemeinden Straßwalchen und

Neumarkt am Wallersee aufliegenden Planunterlagen

[Plan Nr. B 1/278-1979 U — von km 276,00

bis km 278,50 und Plan Nr. 81-203 von km 278,50

(neu) bis km 280,71 im Maßstab 1 : 2880] zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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