571. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinden Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 1
Wiener Straße wird im Bereich der Gemeinden
Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee wie
folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 276,00 (alt/neu), umfährt in der Folge die Ortschaft
Neumarkt am Wallersee im Osten und bindet
bei km 280,71 (neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Salzburger Landesregierung
sowie bei den Gemeinden Straßwalchen und
Neumarkt am Wallersee aufliegenden Planunterlagen
[Plan Nr. B 1/278-1979 U — von km 276,00
bis km 278,50 und Plan Nr. 81-203 von km 278,50
(neu) bis km 280,71 im Maßstab 1 : 2880] zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.