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571_1981 AT

571. Bundesgesetz: Änderung des Katastrophenfondsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 571. Bundesgesetz: Änderung des Katastrophenfondsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Katastrophenfondsgesetz, BGBl.

Nr. 207/1966, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 10/1969, 441/1969, 369/1970,

310/1971, 409/1972, 444/1972, 386/1973,

470/1974 und 570/1978 und der Kundmachung

BGBl. Nr. 142/1973 wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 1 ist die Jahreszahl „1982" durch

die Jahreszahl „1985" zu ersetzen.

2. Im Einleitungssatz des § 3 Abs. 1 tritt an die

Stelle der Jahreszahl „1981" die Jahreszahl „1984".

3. Im § 3 Abs. 1 lit. e ist die Jahreszahl „1981"

durch die Jahreszahl „1984" zu ersetzen.

4. Im § 3 Abs. 1 lit. i tritt an die Stelle der Jahreszahl

„1980" die Jahreszahl „1983".

5. Dem § 3 Abs. 2 erster Absatz ist folgender

Satz anzufügen

„Den Ländern können bei Bedarf unter Anrechnung

auf den zu erwartenden Bundeszuschuß Vorschüsse

geleistet werden."

6. Der bisherige Wortlaut des § 3 Abs. 2 zweiter

Absatz ist als „(3)" zu bezeichnen.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1982 in

Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen betraut.

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