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571_1979 AT

571. Bundesgesetz: Sanierung der österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 571. Bundesgesetz: Sanierung der österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft)

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die dem Bund als Hauptaktionär der

Tauernkraftwerke Aktiengesellschaft und der

Österreichischen Donaukraftwerke Aktiengesellschaft

aus Aktienkapitalherabsetzungen bei

diesen Gesellschaften zufließenden Mittel in Höhe

von insgesamt 2223,45 Mill. S sind zur teilweisen

Abdeckung jenes Bilanzverlustes der

Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft

(Verbundgesellschaft) zu verwenden,

der dieser auf Grund der Nichtinbetriebnahme

des Kernkraftwerkes Zwentendorf durch notwendige

buchmäßige Abschreibungen von gesellschaftsrechtlichen

Beteiligungen und Baukostenzuschüssen

erwächst.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Handel,

Gewerbe und Industrie betraut.

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