571. Bundesgesetz: Sanierung der österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft)
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Die dem Bund als Hauptaktionär der
Tauernkraftwerke Aktiengesellschaft und der
Österreichischen Donaukraftwerke Aktiengesellschaft
aus Aktienkapitalherabsetzungen bei
diesen Gesellschaften zufließenden Mittel in Höhe
von insgesamt 2223,45 Mill. S sind zur teilweisen
Abdeckung jenes Bilanzverlustes der
Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft
(Verbundgesellschaft) zu verwenden,
der dieser auf Grund der Nichtinbetriebnahme
des Kernkraftwerkes Zwentendorf durch notwendige
buchmäßige Abschreibungen von gesellschaftsrechtlichen
Beteiligungen und Baukostenzuschüssen
erwächst.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Handel,
Gewerbe und Industrie betraut.