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571_1976 AT

571. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinden Pregarten und Tragwein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 571. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinden Pregarten und Tragwein

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 124 Königswiesener

Straße von km 9,43 (alt) bis km 9,805 (alt) wird,

soweit er durch die Umlegung auf den bereits

fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil

des mit Verordnung vom 3. September 1974,

BGBl. Nr. 588, bestimmten Abschnittes für

den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als

Bundesstraße aufgelassen.

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