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570_1980 AT

570. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über Extrawurst durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 570. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über Extrawurst durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG

in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes

BGBl. Nr. 302/1975 und gemäß § 50 Abs. 2

des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 311/1976 wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 10. Oktober 1980, V 36/77-12 — dem

Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz

zugestellt am 1. Dezember 1980 — die

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit

und Umweltschutz vom 2. Feber 1977 über

Extrawurst, BGBl. Nr. 89, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung ist auch auf die vor der Aufhebung

verwirklichten Tatbestände nicht mehr

anzuwenden.

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