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570_1975 AT

570. Verordnung: Zuweisung der Dienstbeurteilung für die Beamten der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols gemäß § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 570. Verordnung: Zuweisung der Dienstbeurteilung für die Beamten der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols gemäß § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik

Auf Grund des § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik,

RGBl. Nr. 15/1914, in der geltenden

Fassung wird verordnet

Die Dienstbeurteilung für die Beamten der

Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols

wird der Dienstbeurteilungskommission

bei der Finanzlandesdirektion für Wien,

Niederösterreich und Burgenland zugewiesen.

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