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56_1986 AT

56. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Thiodan in freitragenden Säcken aus geeignetem Kunststoff

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 56. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Thiodan in freitragenden Säcken aus geeignetem Kunststoff

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und

dem Bundesminister für Verkehr der Republik

Österreich gemäß Rn 2010 des ADR betreffend die

Beförderung von Thiodan in freitragenden Säcken

aus geeignetem Kunststoff Kundgemacht in BGBl. Nr. 408/1978, 69/1980 wurde mit Note des

Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik

Deutschland vom 25. November 1985 widerrufen.

Der Widerruf wurde mit Note des Bundesministeriums

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom

16. Dezember 1985 bestätigt. Die gegenständliche

Vereinbarung tritt am 1. Jänner 1986 außer Kraft.

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