Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
56_1983 AT

56. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 56. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977, BGBl. Nr. 609, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 30. Dezember 1977, BGBl.

Nr. 56/1978, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung

im Zollausschlußgebiet der

Gemeinden Jungholz und Mittelberg, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 462/1978,

BGBl. Nr. 38/1979, BGBl. Nr. 42/1980, BGBl.

Nr. 84/1981 und BGBl. Nr. 30/1982 wird wie folgt

geändert

1. Die Lohnklassentabelle im § 1 hat ab Lohnklasse

64 wie folgt zu lauten

2. § 2 hat zu lauten

„§ 2. Der Familienzuschlag beträgt pro zuschlagsberechtigter

Person (§ 20 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977) 120 DM monatlich."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1983 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →