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56_1970 AT

56. Verordnung: Änderung des Sprengels des Bezirksgerichtes Judenburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 56. Verordnung: Änderung des Sprengels des Bezirksgerichtes Judenburg

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird

mit Zustimmung der Steiermärkischen Landesregierung

verordnet

§ 1. Die Gemeinden Feistritzgraben, Möschitzgraben,

Rothenthurm und St. Peter ob Judenburg

scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Judenburg aus.

§ 2. Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der im § 1 genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Steiermärkischen

Landesregierung neu errichtete Großgemeinde

Sankt Peter ob Judenburg wird dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Judenburg zugewiesen.

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