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56_1961 AT

56. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum internationalen Abkommen zur Schaffung eines internationalen Tierseuchenamtes in Paris.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 56. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum internationalen Abkommen zur Schaffung eines internationalen Tierseuchenamtes in Paris.

Nach einer Mitteilung der Regierung der Französischen

Republik sind folgende weitere Staaten

dem internationalen Abkommen zur Schaffung

eines internationalen Tierseuchenamtes in Paris,

BGBl. Nr. 285/1928, beigetreten

Afghanistan, Gabon, Mauretanien, Niger,

Tschad, Zentralafrikanische Republik.

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