56_1961
AT
56. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum internationalen Abkommen zur Schaffung eines internationalen Tierseuchenamtes in Paris.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 56. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum internationalen Abkommen zur Schaffung eines internationalen Tierseuchenamtes in Paris.
1961_56_0 56. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum internationalen Abkommen zur Schaffung eines internationalen Tierseuchenamtes in Paris.
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Nach einer Mitteilung der Regierung der Französischen
Republik sind folgende weitere Staaten
dem internationalen Abkommen zur Schaffung
eines internationalen Tierseuchenamtes in Paris,
BGBl. Nr. 285/1928, beigetreten
Afghanistan, Gabon, Mauretanien, Niger,
Tschad, Zentralafrikanische Republik.