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569_2003 AT

569. Verordnung: Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 569. Verordnung: Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

Auf Grund des § 47 Abs. 1 und 3 der Rechtsanwaltsordnung vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet

Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 1 und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen

der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 2003 sowie die folgenden Jahre mit

15000000 Euro jährlich festgesetzt.

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