569_2003
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569. Verordnung: Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 569. Verordnung: Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
2003_569_2 569. Verordnung: Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
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Auf Grund des § 47 Abs. 1 und 3 der Rechtsanwaltsordnung vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet
Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 1 und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen
der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 2003 sowie die folgenden Jahre mit
15000000 Euro jährlich festgesetzt.