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569_1989 AT

569. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 569. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Heeresgebührengesetzes

1985, BGBl. Nr. 87, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 266/1985 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

über den Aufwand für den Krankentransport

und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen,

BGBl. Nr. 148/1986, in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 727/1988 wird wie folgt

geändert

1. Im § 1 tritt an die Stelle des Betrages „19 S" der

Betrag „20 S".

2. Im § 2 lit. a tritt an die Stelle des Betrages

„1753 S" der Betrag „1871 S".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in

Kraft.

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