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568_1996 AT

568. Kundmachung: Geltungsbereich der Internationalen Konvention zur Vereinfachung der Zollformalitäten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 568. Kundmachung: Geltungsbereich der Internationalen Konvention zur Vereinfachung der Zollformalitäten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten erklärt,

sich auch weiterhin an die Internationale Konvention zur Vereinfachung der Zollformalitäten (BGBl.

Nr. 85/1925, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 305/1971) gebunden zu erachten

Staaten

Fidschi am 31. Oktober 1972

Salomonen am 3. September 1981

Slowakei mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993

Tschechische Republik mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993

Fidschi hat gleichzeitig am 31. Oktober 1972 die Konvention gekündigt.

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