568_1989
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568. Verordnung: Düngemittel-Einfuhrverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 568. Verordnung: Düngemittel-Einfuhrverordnung
Auf Grund des § 21 des Düngemittelgesetzes,
BGBl. Nr. 488/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 360/1989 wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen kundgemacht
§ 1. Die in der Anlage nach der Gliederung des
Zolltarifs (Zolltarifgesetz 1988, BGBl.
Nr. 155/1987) bezeichneten Waren sind bei der
Einfuhr durch die Zollämter zu überwachen. Soweit
in der Anlage Unternummern des Zolltarifs
angeführt sind, werden nur jene Waren erfaßt, die in
die Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe
einzureihen sind.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in
Kraft.