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568_1989 AT

568. Verordnung: Düngemittel-Einfuhrverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 568. Verordnung: Düngemittel-Einfuhrverordnung

Auf Grund des § 21 des Düngemittelgesetzes,

BGBl. Nr. 488/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 360/1989 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen kundgemacht

§ 1. Die in der Anlage nach der Gliederung des

Zolltarifs (Zolltarifgesetz 1988, BGBl.

Nr. 155/1987) bezeichneten Waren sind bei der

Einfuhr durch die Zollämter zu überwachen. Soweit

in der Anlage Unternummern des Zolltarifs

angeführt sind, werden nur jene Waren erfaßt, die in

die Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe

einzureihen sind.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in

Kraft.

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