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568_1978 AT

568. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu Bermuda

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 568. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu Bermuda

Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht

In Bermuda genießen Marken von Unternehmen

mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz

wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz in

Bermuda.

Marken von Unternehmen, die ihren Sitz in

Bermuda haben, genießen daher in Österreich

den Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.

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