568_1978
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568. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu Bermuda
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 568. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu Bermuda
1978_568_0 568. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu Bermuda
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Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht
In Bermuda genießen Marken von Unternehmen
mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz
wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz in
Bermuda.
Marken von Unternehmen, die ihren Sitz in
Bermuda haben, genießen daher in Österreich
den Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.