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567_1994 AT

567. Verordnung: Änderung der Schiffszulassungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 567. Verordnung: Änderung der Schiffszulassungsverordnung

Auf Grund des § 104 des Schiffahrtsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 87/1989, idF BGBl. Nr. 452/1992 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2. Juli 1990 über die Zulassung von Fahrzeugen auf Binnengewässern (Schiffszulassungsverordnung), BGBl. Nr. 188/1990, wird wie folgt geändert

1. § 4 Abs. 2 lautet: „Die Zulassungsurkunde ist nach dem Muster der Anlage 2 auszustellen, die Zulassungsurkunde für Fahrzeuge, die für den Einsatz auf Wasserstraßen bestimmt sind, ausgenommen Kleinfahrzeuge, nach dem Muster der Anlage 2 a, die Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge nach dem Muster der Anlage 3."

2. Nach der Anlage 2 ist folgende Anlage 2 a einzufügen

Anlage 2 a

zu § 4 Abs. 2

ZULASSUNGSURKUNDE

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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