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567_1991 AT

567. Bundesgesetz: Änderung des Ingenieurgesetzes 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 567. Bundesgesetz: Änderung des Ingenieurgesetzes 1990

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Ingenieurgesetz 1990, BGBl. Nr. 461, wird

wie folgt geändert

1. Dem § 13 Abs. 2 wird folgender Satz

hinzugefügt

„Weiters ist das Bundesgesetz BGBl. Nr. 457/1972

(Ingenieurgesetz 1973) auf Ansuchen von Absolventen

der Lehranstalt für Chemotechniker in Graz, die

ihre Ausbildung dort vor dem 1. Oktober 1990

begonnen und die Abschlußprüfung vor dem

1. Oktober 1992 erfolgreich abgelegt haben, und

zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Einlangens,

anzuwenden."

2. Im § 13 Abs. 4 wird die Jahreszahl „1991"

durch „1992" ersetzt.

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