567_1991
AT
567. Bundesgesetz: Änderung des Ingenieurgesetzes 1990
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 567. Bundesgesetz: Änderung des Ingenieurgesetzes 1990
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Ingenieurgesetz 1990, BGBl. Nr. 461, wird
wie folgt geändert
1. Dem § 13 Abs. 2 wird folgender Satz
hinzugefügt
„Weiters ist das Bundesgesetz BGBl. Nr. 457/1972
(Ingenieurgesetz 1973) auf Ansuchen von Absolventen
der Lehranstalt für Chemotechniker in Graz, die
ihre Ausbildung dort vor dem 1. Oktober 1990
begonnen und die Abschlußprüfung vor dem
1. Oktober 1992 erfolgreich abgelegt haben, und
zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Einlangens,
anzuwenden."
2. Im § 13 Abs. 4 wird die Jahreszahl „1991"
durch „1992" ersetzt.