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567_1975 AT

567. Verordnung: Änderung der Schulzeitverordnung für die Pädagogischen Akademien für das Studienjahr 1975/76 anläßlich der Olympischen Winterspiele 1976

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 567. Verordnung: Änderung der Schulzeitverordnung für die Pädagogischen Akademien für das Studienjahr 1975/76 anläßlich der Olympischen Winterspiele 1976

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Schulzeitgesetzes,

BGBl. Nr. 193/1964, wird verordnet

In der Schulzeitverordnung für die Pädagogischen

Akademien, BGBl. Nr. 288/1968, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 220/1969,

BGBl. Nr. 151/1970, BGBl. Nr. 118/1971 und

BGBl. Nr. 58/1975, treten für die Dauer des

Studienjahres 1975/76 an die Stelle der Regelungen

des § 2 Abs. 2 dritter Satz und Abs. 6

folgende Bestimmungen

1. Der dritte Satz des Abs. 2 des § 2 hat zu

lauten

„Die Semesterferien beginnen am 6. Feber 1976

und enden am 13. Feber 1976."

2. Der Abs. 6 des § 2 hat zu lauten

„Zur Abhaltung von Prüfungen kann die Zeit

vom 30. Jänner 1976 bis 5. Feber 1976 oder die

erste Woche des Sommersemesters vom Direktor

der Pädagogischen Akademie unterrichtsfrei erklärt

werden."

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