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566_1986 AT

566. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 566. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn — Anschlußstelle Ansfelden (Vollausbau) im Bereich der Gemeinde Ansfelden

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Die Anschlußstelle Ansfelden der A 1 West

Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Ansfelden

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung

der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem

Vollanschluß liegen zwischen km 171,200 und

171,400 der bestehenden A 1 West Autobahn und

stellen als Zu- bzw. Abfahrtsstraßen die Verbindung

mit einer bestehenden Gemeindestraße bzw.

der Ansfeldner Bezirksstraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf dieser Zu- bzw.

Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Ansfelden aus

den beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Ansfelden aufliegenden

Planunterlagen (Plan Nr. 418.85/4 im

Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführte Zu- bzw. Abfahrtsstraße Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes

sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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