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566_1980 AT

566. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 1 Wiener Straße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 566. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 1 Wiener Straße

Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Für den Abschnitt der B 1 Wiener Straße von

km 200,24 (alt) bis km 203,92 (alt) — Baulos

„Pernau" — wird die Neuherstellung von Weganschlüssen,

Zu- oder Abfahrten gänzlich ausgeschlossen.

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