566_1980
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566. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 1 Wiener Straße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 566. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 1 Wiener Straße
1980_566_0 566. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 1 Wiener Straße
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Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Für den Abschnitt der B 1 Wiener Straße von
km 200,24 (alt) bis km 203,92 (alt) — Baulos
„Pernau" — wird die Neuherstellung von Weganschlüssen,
Zu- oder Abfahrten gänzlich ausgeschlossen.