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566_1974 AT

566. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Dienststellen an die Disziplinarkommissionen 1. Instanz anderer Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 566. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Dienststellen an die Disziplinarkommissionen 1. Instanz anderer Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

Auf Grund des § 100 Abs. 2 der Dienstpragmatik,

RGBl. Nr. 15/1914, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 148/1969 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Wissenschaft und Forschung vom 31. März 1973,

BGBl. Nr. 189, wird wie folgt ergänzt

1. In der Liste des § 1 ist nach der Hochschule

für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Linz einzufügen

„Hochschule für künstlerische und industrielle

Gestaltung Linz,"

2. In die Liste des § 1 sind weiters anstelle der

generellen Bezeichnung „Museen" nachstehende

Dienststellenbezeichnungen einzufügen

„Kunsthistorisches Museum,

Naturhistorisches Museum,

Graphische Sammlung Albertina,

Österreichische Galerie,

Museum für Völkerkunde,

Österreichisches Museum für Volkskunde,

Österreichisches Museum für angewandte

Kunst,

Museum des 20. Jahrhunderts,

Technisches Museum für Industrie und Gewerbe,"

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