Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
565_1989 AT

565. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 565. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)

(Übersetzung)

(1) Abweichend von den Vorschriften der

Rn. 2550 und 2551 der Anlage A des ADR darf

Peressigsäure, stabilisiert, mit

— höchstens 40% Peressigsäure,

— höchstens 6% Wasserstoffperoxid,

— 5 bis 20% Wasser,

— 35 bis 75% Essigsäure,

— höchstens 1% Schwefelsäure

und einem Stabilisator

als Stoff der Klasse 5.2, Ziffer 35, im internationalen

Straßenverkehr unter folgenden Bedingungen

befördert werden

1. Verpackung

1.1 Der Stoff ist in Mengen bis zu höchstens 25 kg

in Kombinationsverpackungen (Kunststoff) des

Typs 6HG2 — Kunststoffgefäße mit einer

Schutzverpackung aus Pappe in Kistenform —

des vom 1. Mai 1985 an gültigen Anhangs A.5

zum ADR zu verpacken.

1.2 Die Kunststoffgefäße müssen mit einem plombierfähigen

Spezialverschluß aus geeignetem

Kunststoff versehen sein, der oben eine Öffnung

aufweist, die den Ausgleich zwischen

dem inneren und dem atmosphärischen Druck

gestattet und unter allen Umständen — auch

bei einer Ausdehnung der Flüssigkeit infolge

Erwärmung — das Austreten von Flüssigkeit

verhindert, ohne daß Verunreinigungen in das

Gefäß gelangen können.

1.3 Die Kombinationsverpackungen müssen mit

einem Sonnenschutz versehen sein.

2. Baumusterprüfung

2.1 Die Eignung der Verpackung muß durch eine

Baumusterprüfung bei einer im Versandland

behördlich anerkannten Prüfanstalt/Prüfstelle

gemäß den Vorschriften des Anhangs A.5 zum

ADR nachgewiesen sein.

2.2 Es sind die Bedingungen für Stoffe der Verpackungsgruppe

I anzuwenden.

2.3 Die Fallprüfung ist mit 5 Prüfmustern je Bauart

durchzuführen.

Je ein Fallversuch ist wie folgt vorzuschreiben

— 1. Fallversuch: flach auf den Boden;

— 2. Fallversuch: flach auf den Oberteil;

— 3. Fallversuch: flach auf eine Längsseite;

— 4. Fallversuch: flach auf eine Querseite;

— 5. Fallversuch: auf eine Ecke.

3. Zulassung und Kennzeichnung

3.1 Die Bauart der Verpackung muß gemäß den

vorgenannten Vorschriften zugelassen sein.

3.2 Jede auf Grund der zugelassenen Bauart hergestellte

Verpackung muß gemäß den vorgenannten

Vorschriften gekennzeichnet sein.

3.3 Prüfung der thermischen Stabilität

Die Stoffe müssen eine thermische Stabilität bei

50° C (SADT von mindestens 55° C) durch

eine Prüfung nach Kapitel 11.9 der UN-Empfehlungen

(in der Ausgabe ST/SG/AG. 10/1/

Rev. 3) nachgewiesen haben.

4. Sonstige Vorschriften

4.1 Jedes Versandstück ist zusätzlich mit einem

Gefahrzettel nach Muster 8 des Anhangs A.9

des ADR zu kennzeichnen.

4.2 Die sonstigen für Stoffe der Rn. 2551, Ziffer

35, geltenden Vorschriften des ADR sind

entsprechend anzuwenden.

4.3 Die Beförderung der Versandstücke ist nur in

gedeckten oder bedeckten Fahrzeugen zugelassen.

(2) Im Beförderungspapier hat der Absender

zusätzlich zu vermerken: „Beförderung vereinbart

nach Rn. 2010 des ADR."

(3) Diese Regelung gilt im Verkehr zwischen der

Republik Österreich und der Volksrepublik Polen

bis auf Widerruf durch eine der Vertragsparteien.

Wien, den 19. Juni 1989

Für den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr der Republik Österreich

Kafka

Warschau, den 13. Oktober 1989

Die für das ADR zuständige Behörde in Polen

W. Kolodziej

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →