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565_1974 AT

565. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Großbritannien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 565. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Großbritannien

Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,

BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet

Beförderungen von Personen (samt Gepäck)

im grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch

britische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen (einschließlich

Anhängern) mit britischen Kennzeichen

sind ab 1. Oktober 1974 von der Umsatzsteuer

befreit. Hiedurch tritt gemäß § 12 Abs. 3 Z. 1

und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl.

Nr. 223, der Ausschluß vom Vorsteuerabzug

ein.

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