565_1974
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565. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Großbritannien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 565. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Großbritannien
1974_565_0 565. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Großbritannien
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Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,
BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet
Beförderungen von Personen (samt Gepäck)
im grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch
britische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen (einschließlich
Anhängern) mit britischen Kennzeichen
sind ab 1. Oktober 1974 von der Umsatzsteuer
befreit. Hiedurch tritt gemäß § 12 Abs. 3 Z. 1
und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl.
Nr. 223, der Ausschluß vom Vorsteuerabzug
ein.