564. Verordnung: Änderung der Tourismus-Statistik-Verordnung 2002
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 4 Abs. 3, 5 Abs. 1 und Abs. 2, 6 Abs. 1 und Abs. 2, 7 Abs. 1, 9 und 11 Abs. 1 und
Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I
Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, hinsichtlich der Z 1 zusätzlich im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Statistik im Bereich des
Tourismus, BGBl. II Nr. 498/2002, wird geändert wie folgt
1. § 9 Abs. 2 lautet
„(2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit leistet der Bundesanstalt „Statistik Österreich“
für die Erhebung im Bereich der privaten Beherbergungsbetriebe jährlich einen Kostenersatz in der Höhe
von 112300 €.“
2. § 10 Abs. 1 lautet
„(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von Abs. 2 mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Die Verordnung
tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.“
3. § 10 Abs. 3 lautet
„(3) § 9 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 564/2003 tritt mit 1. Jänner 2004 in
Kraft.“