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564_2003 AT

564. Verordnung: Änderung der Tourismus-Statistik-Verordnung 2002

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 564. Verordnung: Änderung der Tourismus-Statistik-Verordnung 2002

Auf Grund der §§ 4 Abs. 3, 5 Abs. 1 und Abs. 2, 6 Abs. 1 und Abs. 2, 7 Abs. 1, 9 und 11 Abs. 1 und

Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I

Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, hinsichtlich der Z 1 zusätzlich im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Statistik im Bereich des

Tourismus, BGBl. II Nr. 498/2002, wird geändert wie folgt

1. § 9 Abs. 2 lautet

„(2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit leistet der Bundesanstalt „Statistik Österreich“

für die Erhebung im Bereich der privaten Beherbergungsbetriebe jährlich einen Kostenersatz in der Höhe

von 112300 €.“

2. § 10 Abs. 1 lautet

„(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von Abs. 2 mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Die Verordnung

tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.“

3. § 10 Abs. 3 lautet

„(3) § 9 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 564/2003 tritt mit 1. Jänner 2004 in

Kraft.“

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