564. Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
1. Der Abschluß des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1995 wird genehmigt und
2. im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 B-VG ist die englische, französische, russische und spanische
Fassung des Übereinkommens sowie die Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, daß
diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme
aufliegen.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde
wurde am 28. August 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen
ist für Österreich mit 28. August 1996 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das
Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten
Australien, Dänemark, Deutschland, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Irland, Japan, Kanada,
Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien und Vereinigtes Königreich.
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende Staaten die provisorische Anwendung
des Übereinkommens gemäß seinem Art. XIX erklärt
Argentinien, Belgien, Frankreich und Norwegen.