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564_1996 AT

564. Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 564. Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995

Der Nationalrat hat beschlossen

1. Der Abschluß des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1995 wird genehmigt und

2. im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 B-VG ist die englische, französische, russische und spanische

Fassung des Übereinkommens sowie die Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, daß

diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme

aufliegen.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde

wurde am 28. August 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen

ist für Österreich mit 28. August 1996 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das

Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten

Australien, Dänemark, Deutschland, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Irland, Japan, Kanada,

Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien und Vereinigtes Königreich.

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende Staaten die provisorische Anwendung

des Übereinkommens gemäß seinem Art. XIX erklärt

Argentinien, Belgien, Frankreich und Norwegen.

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