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564_1983 AT

564. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 564. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Europarates hat Spanien am 18. Juli 1974 seine Beitrittsurkunde

zum Abkommen über die vorübergehende

zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen

und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen

Verwendung in Krankenanstalten und anderen

medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose

oder Krankenbehandlung (BGBl.

Nr. 288/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 56/1974) hinterlegt. Portugal

hat am 7. März 1983 das Abkommen ohne Vorbehalt

der Ratifikation unterzeichnet.

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