564_1983
AT
564. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 564. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung
1983_564_0 564. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des
Europarates hat Spanien am 18. Juli 1974 seine Beitrittsurkunde
zum Abkommen über die vorübergehende
zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen
und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen
Verwendung in Krankenanstalten und anderen
medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose
oder Krankenbehandlung (BGBl.
Nr. 288/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 56/1974) hinterlegt. Portugal
hat am 7. März 1983 das Abkommen ohne Vorbehalt
der Ratifikation unterzeichnet.