Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
564_1982 AT

564. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Änderung des Vertrages über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 564. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Änderung des Vertrages über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Ungarische

Volksrepublik, von dem Wunsche geleitet, den Vertrag

über das Verfahren zur Untersuchung von

Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze vom

31. Oktober 1964 Kundgemacht in BGBl. Nr. 73/1965 abzuändern, haben folgendes

vereinbart

Artikel 1

Atikel 4 Absatz 1 des Vertrages vom 31. Oktober

1964 hat zu lauten

„(1) Abgesehen von den Fällen des Artikels 3 tritt

die Untersuchungskommission einmal jährlich

wechselweise auf den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten

zusammen."

Artikel 2

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die

Ratifikationsurkunden werden in Budapest ausgetauscht

werden.

(2) Der Vertrag tritt mit dem Tage des Austausches

der Ratifikationsurkunden in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten

der beiden Vertragschließenden Staaten nach

Austausch ihrer in guter und gehöriger Form

befundenen Vollmachten diesen Vertrag unterzeichnet

und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN ZU WIEN, AM 23. Oktober

1981 in zwei Urschriften, jede in deutscher und

ungarischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen

authentisch sind.

Für die

Republik Österreich

Hermann

Für die

Ungarische Volksrepublik

Sztankovics Imre

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde

wurde am 29. Oktober 1982 ausgetauscht; der Vertrag ist gemäß seinem Art. 2 Abs. 2 am selben

Tag in Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →