Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
564_1980 AT

564. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens zu Verfassungsbestimmungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 564. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens zu Verfassungsbestimmungen

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Bestimmung des Artikels 73 Abs. 2 des

Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit

und die Bestimmung des Artikels 92 Abs. 3

der Zusatzvereinbarung zur Durchführung des

Europäischen Abkommens über So2iale Sicherheit,

BGBl. Nr. 428/1977, sind Verfassungsbestimmungen.

Artikel II

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses

Bundesverfassungsgesetzes in Kraft stehenden

Änderungen der Anhänge zum Europäischen Ab

kommen über Soziale Sicherheit und zur Zusatzvereinbarung

zur Durchführung dieses Abkommens

sind aus der Anlage zu diesem Bundesverfassungsgesetz

ersichtlich.

Artikel III

Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit

31. Dezember 1985 außer Kraft.

Artikel IV

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes

ist die Bundesregierung betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →