563_1996
AT
563. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in bestimmten Verpackungsgrößen transportiert werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 563. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in bestimmten Verpackungsgrößen transportiert werden
1996_563_0 563. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in bestimmten Verpackungsgrößen transportiert werden
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Die Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der
Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in den bestimmten Verpackungsgrößen
transportiert werden (BGBl. Nr. 111/1996) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet
ADR-Vertragspartei: Datum der Unterzeichnung
Dänemark 21. März 1996
Italien 22. April 1996
Portugal 23. Mai 1996
Schweden 8. Mai 1996
Schweiz 22. Jänner 1996
Slowakei 16. Jänner 1996