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563_1996 AT

563. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in bestimmten Verpackungsgrößen transportiert werden

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BGBlPdf 563. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in bestimmten Verpackungsgrößen transportiert werden

Die Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der

Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in den bestimmten Verpackungsgrößen

transportiert werden (BGBl. Nr. 111/1996) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet

ADR-Vertragspartei: Datum der Unterzeichnung

Dänemark 21. März 1996

Italien 22. April 1996

Portugal 23. Mai 1996

Schweden 8. Mai 1996

Schweiz 22. Jänner 1996

Slowakei 16. Jänner 1996

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