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563_1974 AT

563. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1974/75

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 563. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1974/75

Auf Grund des § 23 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 421/1969, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 330/1971,

BGBl. Nr. 286/1972, BGBl. Nr. 335/1973 und

BGBl. Nr. 182/1974 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesministerium für Finanzen verordnet

Auf Grund statistischer Erhebungen über das

Studienjahr 1973/74 wird die Zahl der auf die

nachstehend angeführten Anstalten entfallenden

Begabtenstipendien wie folgt festgestellt

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