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562_1988 AT

562. Verordnung: Errichtung einer 3. Notarstelle in Villach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 562. Verordnung: Errichtung einer 3. Notarstelle in Villach

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt

wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1989 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Villach errichtet.

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