562. Abkommen in Form eines Notenwechsels zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur neuerlichen Verlängerung des Befristeten Abkommens über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
(Übersetzung)
KOMMISSION DER
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
GENERALDIREKTION FÜR LANDWIRTSCHAFT
Brüssel, am 31. Oktober 1986
Sehr geehrter Herr Botschafter!
Ich habe die Ehre, mich auf das befristete
Abkommen zwischen der Republik Österreich und
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über
eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen
Handel mit Käse Kundgemacht in BGBl. Nr. 625/1981, unterzeichnet am
21. Oktober 1981, und zuletzt abgeändert durch
den Austausch von Briefen Kundgemacht in BGBl. Nr. 363/1984 am 20. März 1984,
zu beziehen.
Unter Rücksichtnahme, daß dieses Abkommen
am 31. Dezember 1986 auslaufen wird und im Hinblick
darauf, daß die Verhandlungen über seine
Erneuerung mit größter Wahrscheinlichkeit nicht
vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden,
erlaube ich mir, zwecks Vermeidung einer Unterbrechung
der Kontinuität, Sie darüber zu informieren,
daß die Kommission beabsichtigt, dem Rat die
Annahme einer autonomen Regelung vorzuschlagen,
die bis zum Inkrafttreten eines neuen Abkommens,
jedoch spätestens bis zum 31. Dezember
1987, anzuwenden wäre, mit dem Ziel, während
dieser Zeit die zur Zeit gültigen Einfuhrregelungen
für österreichischen Käse in die Gemeinschaft zu
erhalten.
Ich wäre Ihnen für eine Bestätigung verbunden,
daß im Hinblick auf die Gegenseitigkeit entsprechende
Maßnahmen von seiten Ihrer Regierung
von jetzt bis 31. Dezember 1986 im Hinblick der
Einfuhren von Käse aus der Gemeinschaft nach
Österreich erlassen werden.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter,
den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Rolf Möhler e. h.
Stellvertretender Generaldirektor
S. E. Herrn
Botschafter Manfred Scheich
Österreichische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften
Brüssel
ÖSTERREICHISCHE MISSION BEI DEN
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Zl. 5420/86
Brüssel, am 19. Dezember 1986
Sehr geehrter Herr Generaldirektor!
Ich habe die Ehre, den Erhalt Ihres Briefes vom
31. Oktober 1986 zu bestätigen, welcher wie folgt
lautet
«J'ai l'honneur (es folgt der weitere Text
der Note der EG-Kommission in französischer
Sprache) Communauté. »
Ich bestätige Ihnen, daß die österreichische Bundesregierung
unter Vorbehalt der Ratifikation
entsprechende Maßnahmen setzen wird, die bis
zum Inkrafttreten eines neuen Abkommens, jedoch
längstens bis zum 31. Dezember 1987 anzuwenden
sind, um das im befristeten Abkommen festgelegte
Verfahren aufrechtzuerhalten.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generaldirektor,
den Ausdruck meiner vorzüglichen
Hochachtung.
Manfred Scheich e. h.
außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Herrn Stellvertretenden Generaldirektor
Rolf Möhler
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Brüssel
ÖSTERREICHISCHE MISSION BEI DEN
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Zl. 5420/86
Brüssel, am 19. Dezember 1986
Sehr geehrter Herr Generaldirektor!
Ich habe die Ehre, den Erhalt Ihres Briefes vom
31. Oktober 1986 zu bestätigen, welcher wie folgt
lautet
„Ich habe die Ehre, (es folgt der weitere
Text der Übersetzung der Note der EG-Kommission)
erlassen werden."
Ich bestätige Ihnen, daß die österreichische Bundesregierung
unter Vorbehalt der Ratifikation entsprechende
Maßnahmen setzen wird, die bis zum
Inkrafttreten eines neuen Abkommens, jedoch
längstens bis zum 31. Dezember 1987 anzuwenden
sind, um das im befristeten Abkommen festgelegte
Verfahren aufrechtzuerhalten.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generaldirektor,
den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Manfred Scheich e. h.
außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Herrn Stellvertretenden Generaldirektor
Rolf Möhler
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Brüssel
Der Ratifikationsvorbehalt wurde am 10. September 1987 zurückgenommen; das Abkommen ist mit
1. Jänner 1987 in Kraft getreten.