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562_1983 AT

562. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Staatssekretär für Verkehr der Französischen Republik und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 562. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Staatssekretär für Verkehr der Französischen Republik und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 144/1975 und

603/1981 wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Staatssekretär

für Verkehr der Französischen Republik und dem

Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

Abweichung für Versuche gemäß Randnummer

10602 des ADR betreffend die Zulassung von

Stoffen der Klasse IV a [6.1] für die Beförderung in

Tankfahrzeugen vom 30. Juli 1974 und 3. Oktober

1977, BGBl. Nr. 538/1977, wurde mit Note des

Bundesministers für Verkehr der Republik Österreich

vom 18. Feber 1983 widerrufen. Der Widerruf

wurde mit Note des Ministeriums für Verkehr

der Französischen Republik vom 26. August 1983

bestätigt. Der Widerruf ist mit Wirksamkeit vom

26. August 1983 in Kraft getreten.

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