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562_1982 AT

562. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 562. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten

und Gebiete das Abkommen über die Errichtung

der Asiatischen Entwicklungsbank (BGBl.

Nr. 13/1967, in der Fassung BGBl. Nr. 56/1968,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 17/1974) angenommen bzw. wurden als Mitglieder

zugelassen

Staaten oder Gebiete

Datum der Hinterlegung der

Annahmeurkunde bzw.

der Rechtswirksamkeit

der Zulassung

Gilbert- und Ellice-

Inseln 28. Mai 1974

Cook-Inseln 20. April 1976

Bhutan 15. April 1982

Vanuatu 15. April 1982

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