562_1977
AT
562. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 15 Mannersdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Maria Lanzendorf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 562. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 15 Mannersdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Maria Lanzendorf
1977_562_0 562. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 15 Mannersdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Maria Lanzendorf
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975
wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 15 Mannersdorfer
Straße wird im Bereich der Gemeinde Maria
Lanzendorf wie folgt bestimmt
Die B 15 Mannersdorfer Straße wird im Bereich
zwischen km 2,900 und km 3,250 auf die
bereits fertiggestellte und verkehrsübergebene
Straßentrasse umgelegt.
Der durch diese Umlegumg für den Durchzugsverkehr
entbehrlich gewordene Straßenteil wird
als Bundesstraße aufgelassen.