562_1973
AT
562. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 562. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung
Auf Grund des § 43 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung
1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 209/1969
wird verordnet
§ 1. Die Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen
auf Freilandstraßen nicht schneller als mit einer
Geschwindigkeit von 100 km/h fahren.
§ 2. Rechtsvorschriften, auf Grund deren die
Lenker von Fahrzeugen mit einer geringeren als
der im § 1 verfügten Geschwindigkeit zu fahren
haben, bleiben unberührt.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1974
außer Kraft.