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562_1973 AT

562. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 562. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung

Auf Grund des § 43 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 209/1969

wird verordnet

§ 1. Die Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen

auf Freilandstraßen nicht schneller als mit einer

Geschwindigkeit von 100 km/h fahren.

§ 2. Rechtsvorschriften, auf Grund deren die

Lenker von Fahrzeugen mit einer geringeren als

der im § 1 verfügten Geschwindigkeit zu fahren

haben, bleiben unberührt.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1974

außer Kraft.

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