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561_1988 AT

561. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Marktgemeinde Lofer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 561. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Marktgemeinde Lofer

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenteil der B 312 Loferer Straße von

km 54,750 bis km 56,270 wird, soweit er durch die

Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen

— mit Verordnung vom 29. Juli

1981, BGBl. Nr. 400, bestimmten — Abschnitt

„Lofer-Nord" für den Durchzugsverkehr entbehrlich

wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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